18.17 Einsparpotentiale bei Software
 
In Kapitel 32, Informationstechnologie und Recht, finden Sie Informationen zu den Themen Urheberrecht an Software, Software-Lizenzmanagement, Lizenzmetering und geeigneten organisatorischen Maßnahmen, um die Anzahl der benutzten bzw. erforderlichen Lizenzen zu ermitteln. Wird selten benötigte Software von vielen Benutzern nur sporadisch genutzt, so muss überlegt werden, ob sie auf den Clients all dieser Benutzer installiert wird, denn dann muss auch eine entsprechende Anzahl von Lizenzen beschafft werden. In einer Gesamtbetrachtung kann es kostengünstiger sein, einen Terminalserver zu beschaffen und die nur selten benötigte Software dort zu installieren.
Es ist aber auch denkbar, diese Spezialsoftware auf einem Windows-XP-Client zu installieren, auf den sich die Benutzer dann remote aufschalten, um die Spezialsoftware zu nutzen.
Der Artikel »How can I enable two concurrent sessions in Windows XP Service Pack 2 (SP2) or later« im Verzeichnis Windows XP der Buch-DVD ist diesbezüglich interessant, oder der Artikel »Terminal Server Patch« unter http:// sala.pri.ee/?page_id=11. WinConnect Server XP von ThinSoftInc ist vielleicht für kleine Unternehmen eine preiswerte Alternative zu einem zusätzlichen Terminalserver (www.thinsoftinc.com).
18.17.1 PCs mit Windows XP Home Edition in eine Domäne aufnehmen
 
Discounter wie Saturn, Media-Markt, Aldi, Lidl usw. bieten PCs und Laptops mit einer großen Auswahl an Zubehör und Software zu sehr günstigen Preisen an, und auch im Internet finden Sie günstige Einkaufsmöglichkeiten für Soft- und Hardware. Bei Laptops ist www.laptop-billiger.de eine interessante Anlaufstelle. Achten Sie aber darauf, dass auf derartigen PCs oft Windows XP Home Edition oder Windows XP Media Edition statt Windows XP Professional vorinstalliert ist. Diese Versionen lassen sich nur über Tricks in eine Domäne einbinden und sind dann nicht voll kompatibel zu anderen Clients. Anleitungen, um aus einem Windows XP Home ein Windows XP Professional zu machen, finden Sie im Internet, z.B. unter http://wintotal.de/Tipps/Eintrag.php?TID=1144. Solange es sich dabei nur um Änderungen in der Registrierdatenbank handelt, ist dieses Vorgehen sogar lizenztechnisch legal.
18.17.2 Gebrauchte Software preiswert einkaufen
 
Laut einem Bericht von ZDNet UK verkauft das britische Unternehmen Disclic (www.discount-licensing.com) gebrauchte Lizenzen für Software von Microsoft, und zwar mit dem Segen des Software-Herstellers. Disclic verkaufe Volumenlizenzen von Unternehmen, die insolvent sind oder ihr Geschäft verringern und so über zu viele Lizenzen verfügen. Basis des Angebots sei ein Schlupfloch im britischen Insolvenzrecht und eine Klausel in den Microsoft-Lizenzen, die es Unternehmen erlaubt, nicht benutzte oder ungewollte Lizenzen zu übertragen. Disclic biete die Lizenzen laut ZDNet UK 20 bis 50 Prozent günstiger an als jeder andere von Microsoft autorisierte Händler. Einige Microsoft-Händler befürchten, Microsoft habe damit die Fluttore für einen Second-Hand-Markt geöffnet, denn bisher unterband Microsoft den Verkauf von Second-Hand-Lizenzen. Microsoft Deutschland hat zum Handel mit gebrauchten Microsoft-Software-Lizenzen ein Statement herausgegeben.
Lesen Sie auf der Buch-DVD im Verzeichnis Lizenzierung die Beiträge »Microsoft informiert zum Handel mit gebrauchten Lizenzen«, »Erläuterungen zu den verschiedene Software-Produktversionen« und »Gebrauchte Software – rechtliche Situation«.
18.17.3 Was ist »gebrauchte Software«?
 
Darunter versteht man Software, die vom Vorbesitzer erworben, aber nicht mehr eingesetzt wird. Er hat sich beispielsweise für ein neues Softwareprodukt entschieden und kann deshalb seine »alte« Software veräußern. Der neue Besitzer der Software erwirbt dann alle Nutzungsrechte vom Vorbesitzer, der seinerseits die Software von seinem Computer vollständig entfernt und alle Begleitmaterialien (Lizenzvertrag, Datenträger, eventuell zum Lieferumfang gehörende Handbücher etc.) an den neuen Besitzer abgibt.
18.17.4 Darf man Software weiterveräußern?
 
Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht, darüber zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III, IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, verlieren sie dieses Recht aber mit dem Verkauf. Die Hersteller können folglich nicht darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird, und sie haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen.
18.17.5 Darf man OEM-Software weiterveräußern?
 
Das oberste deutsche Gericht, der BGH, hat am 6.7.2000 in einem Urteil (Az.: 1 ZR 244197) entschieden, dass die von einigen Herstellern gewünschte Bindung so genannter »OEM«-Software an bestimmte Hardware unzulässig ist und auch OEM-Software grundsätzlich frei gehandelt werden darf.
18.17.6 Ist Gebrauchtsoftware updateberechtigt?
 
Dem Käufer von gebrauchter Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere kann er von einem späteren Updaterecht Gebrauch machen. Oft ist es erheblich günstiger, eine updateberechtigte alte Version als Gebrauchtsoftware zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, als eine neue Vollversion zu kaufen. Welche Software updateberechtigt ist, können Sie bei der Hotline des jeweiligen Herstellers erfragen.
18.17.7 Was ist, wenn die gebrauchte Software schon registriert wurde?
 
Die Nutzungsrechte sind unabhängig von der Einsendung einer Registrierkarte. Derjenige, der die Datenträger und dazugehörigen Benutzer-Unterlagen rechtmäßig erworben hat, ist nutzungsberechtigt. Die Registrierung dient vor allem dem Hersteller zur Adresserfassung für Werbezwecke. Im Einzelfall kann es jedoch Schwierigkeiten bei der Online-Aktivierung oder der Bestellung eines Updates geben. Lassen Sie sich eine Abtretungserklärung des Erstbesitzers aushändigen, die Sie bei Problemen an den Hersteller einsenden können, um sich als rechtmäßiger Besitzer der Software auszuweisen.
18.17.8 Nach gebrauchter Software recherchieren
 
Vielleicht erforscht ein Mitarbeiter Ihrer Einkaufsabteilung einmal das Internet nach Angeboten für gebrauchte Software. Anlaufstellen sind z.B. e-Bay, wo ich schon Angebote über z.B. Microsoft Small Business Server 2003 und über Clientzugriffslizenzen gesehen habe, www.discount-licensing.com und www.u-s-c.de. Suchen Sie auf Internet-Suchmaschinen nach Begriffen wie »gebrauchte Software Lizenz«, »used software license«, »gebrauchte Software«, »used software«, »second-hand software«, um sich über den Stand der Dinge zu informieren. Wenn einer Ihrer Geschäftspartner oder Konkurrenten Filialen schließt, Personal abbaut, sein Unternehmen oder Sparten schließt, so ist das vielleicht eine Gelegenheit, günstig an Software-Lizenzen oder Hardware zu kommen.
|