Rheinwerk Computing < openbook > Rheinwerk Computing - Professionelle Bücher. Auch für Einsteiger.
Professionelle Bücher. Auch für Einsteiger.

 << zurück
Integrationshandbuch Microsoft-Netzwerk von Ulrich Schlüter
Windows Server 2003 R2, SBS 2003, ADS, Exchange Server, Windows XP und Microsoft Office
Buch: Integrationshandbuch Microsoft-Netzwerk

Integrationshandbuch Microsoft-Netzwerk
1.008 S., mit CD, 69,90 Euro
Rheinwerk Computing
ISBN 3-89842-847-8

>>Jetzt Buch bestellen!
gp Kapitel 18 Strategische Überlegungen und Tipps
  gp 18.1 Den Speicherverbrauch in den Griff bekommen
    gp 18.1.1 Speicherplatz zum Nulltarif zurückgewinnen
    gp 18.1.2 Kernentscheidungen zur Vermeidung unnötiger Speicherkosten
    gp 18.1.3 Welche Arten von Speicherfressern gibt es?
    gp 18.1.4 Wie spüren Sie diese Speicherfresser auf?
    gp 18.1.5 Wie vermeiden Sie zukünftig diese Speicherfresser?
    gp 18.1.6 Hardlinks und Abzweigungspunkte einsetzen
    gp 18.1.7 Verpflichtungserklärung als Anlage zum Arbeitsvertrag
  gp 18.2 Serverkonsolidierung durch Hardware-Virtualisierung
  gp 18.3 Windows Storage Server 2003 R2, Windows Compute Cluster Server 2003 oder Data Protection Manager 2006 einsetzen
  gp 18.4 Das Synchronisieren von Datenbeständen zwischen Servern verschiedener Standorte
  gp 18.5 Die Zeitsynchronisation innerhalb der Gesamtstruktur
  gp 18.6 Gruppentypen und Gruppenverschachtelung
  gp 18.7 Migration oder Neuinstallation
  gp 18.8 Domäne umbenennen – Domänencontroller mehrere Servernamen zuweisen
  gp 18.9 Das Rationalisierungspotenzial der RIS- und RIPrep–Methode
    gp 18.9.1 Die Testumgebung produktiv nutzen
    gp 18.9.2 Abbilder mit einem Laptop als RIS-Server mobil einspielen
    gp 18.9.3 Die Ergebnisse der Testumgebung mit geringem Aufwand in mehrere Produktivdomänen übernehmen
    gp 18.9.4 Kundendomänen standardisiert hochziehen und warten
  gp 18.10 Benötigte HAL-Abbilder
    gp 18.10.1 Windows mit mehreren HAL-Typen parallel installieren
    gp 18.10.2 Wenn mit Imagetools erstellte Systemabbilder nicht starten
  gp 18.11 Welche Anwendungen gehören in ein Abbild, welche sollten nachinstalliert werden?
    gp 18.11.1 MSI-Dateien für unbeaufsichtigte Installationen neu packen oder selbst erstellen
    gp 18.11.2 Sollte der Virenscanner in das Abbild eines Mustercomputers eingehen?
    gp 18.11.3 Sollte der Client einer kaufmännischen Anwendung in das Abbild eines Mustercomputers eingehen?
  gp 18.12 Welche Anwendungen können über Gruppenrichtlinien installiert werden?
  gp 18.13 MSI-Pakete zuweisen oder veröffentlichen?
  gp 18.14 Software wohl proportioniert verteilen
  gp 18.15 Ausfallsicherheit bei Servern
  gp 18.16 Einsparpotenziale bei der Beschaffung von Hardware
    gp 18.16.1 Preis- und Garantieverfall verbieten den Kauf auf Vorrat
    gp 18.16.2 Wartungsverträge für Server nützen vorwiegend dem Hersteller
  gp 18.17 Einsparpotentiale bei Software
    gp 18.17.1 PCs mit Windows XP Home Edition in eine Domäne aufnehmen
    gp 18.17.2 Gebrauchte Software preiswert einkaufen
    gp 18.17.3 Was ist »gebrauchte Software«?
    gp 18.17.4 Darf man Software weiterveräußern?
    gp 18.17.5 Darf man OEM-Software weiterveräußern?
    gp 18.17.6 Ist Gebrauchtsoftware updateberechtigt?
    gp 18.17.7 Was ist, wenn die gebrauchte Software schon registriert wurde?
    gp 18.17.8 Nach gebrauchter Software recherchieren
  gp 18.18 Kosten für WAN-Verbindungen – Ausbau der dezentralen IT-Struktur oder rigorose Zentralisierung?
    gp 18.18.1 Replikationsverkehr zwischen den Standorten abschätzen
    gp 18.18.2 In den Ausbau der WAN-Leitungen und nicht in dezentrale Strukturen investieren
  gp 18.19 Lizenzrechtliche Probleme
    gp 18.19.1 Microsoft Office oder OpenOffice?
    gp 18.19.2 Welche Microsoft-Office-Edition einsetzen?
  gp 18.20 Daten von defekten Festplatten wiederherstellen lassen
  gp 18.21 Das WWW-Prinzip: Work With Winners
  gp 18.22 Abhängigkeit von Einzelpersonen vermeiden
  gp 18.23 Das Vieraugen-Prinzip
  gp 18.24 Das KISS-Prinzip zur Vermeidung unnötiger Komplexität
  gp 18.25 Empfehlungen in Büchern und in Whitepapers des Internets haben ein sehr kurzes Verfallsdatum


Rheinwerk Computing

18.17 Einsparpotentiale bei Software  downtop

In Kapitel 32, Informationstechnologie und Recht, finden Sie Informationen zu den Themen Urheberrecht an Software, Software-Lizenzmanagement, Lizenzmetering und geeigneten organisatorischen Maßnahmen, um die Anzahl der benutzten bzw. erforderlichen Lizenzen zu ermitteln. Wird selten benötigte Software von vielen Benutzern nur sporadisch genutzt, so muss überlegt werden, ob sie auf den Clients all dieser Benutzer installiert wird, denn dann muss auch eine entsprechende Anzahl von Lizenzen beschafft werden. In einer Gesamtbetrachtung kann es kostengünstiger sein, einen Terminalserver zu beschaffen und die nur selten benötigte Software dort zu installieren.

Es ist aber auch denkbar, diese Spezialsoftware auf einem Windows-XP-Client zu installieren, auf den sich die Benutzer dann remote aufschalten, um die Spezialsoftware zu nutzen.

Der Artikel »How can I enable two concurrent sessions in Windows XP Service Pack 2 (SP2) or later« im Verzeichnis Windows XP der Buch-DVD ist diesbezüglich interessant, oder der Artikel »Terminal Server Patch« unter http:// sala.pri.ee/?page_id=11. WinConnect Server XP von ThinSoftInc ist vielleicht für kleine Unternehmen eine preiswerte Alternative zu einem zusätzlichen Terminalserver (www.thinsoftinc.com).


Rheinwerk Computing

18.17.1 PCs mit Windows XP Home Edition in eine Domäne aufnehmen  downtop

Discounter wie Saturn, Media-Markt, Aldi, Lidl usw. bieten PCs und Laptops mit einer großen Auswahl an Zubehör und Software zu sehr günstigen Preisen an, und auch im Internet finden Sie günstige Einkaufsmöglichkeiten für Soft- und Hardware. Bei Laptops ist www.laptop-billiger.de eine interessante Anlaufstelle. Achten Sie aber darauf, dass auf derartigen PCs oft Windows XP Home Edition oder Windows XP Media Edition statt Windows XP Professional vorinstalliert ist. Diese Versionen lassen sich nur über Tricks in eine Domäne einbinden und sind dann nicht voll kompatibel zu anderen Clients. Anleitungen, um aus einem Windows XP Home ein Windows XP Professional zu machen, finden Sie im Internet, z.B. unter http://wintotal.de/Tipps/Eintrag.php?TID=1144. Solange es sich dabei nur um Änderungen in der Registrierdatenbank handelt, ist dieses Vorgehen sogar lizenztechnisch legal.


Rheinwerk Computing

18.17.2 Gebrauchte Software preiswert einkaufen  downtop

Laut einem Bericht von ZDNet UK verkauft das britische Unternehmen Disclic (www.discount-licensing.com) gebrauchte Lizenzen für Software von Microsoft, und zwar mit dem Segen des Software-Herstellers. Disclic verkaufe Volumenlizenzen von Unternehmen, die insolvent sind oder ihr Geschäft verringern und so über zu viele Lizenzen verfügen. Basis des Angebots sei ein Schlupfloch im britischen Insolvenzrecht und eine Klausel in den Microsoft-Lizenzen, die es Unternehmen erlaubt, nicht benutzte oder ungewollte Lizenzen zu übertragen. Disclic biete die Lizenzen laut ZDNet UK 20 bis 50 Prozent günstiger an als jeder andere von Microsoft autorisierte Händler. Einige Microsoft-Händler befürchten, Microsoft habe damit die Fluttore für einen Second-Hand-Markt geöffnet, denn bisher unterband Microsoft den Verkauf von Second-Hand-Lizenzen. Microsoft Deutschland hat zum Handel mit gebrauchten Microsoft-Software-Lizenzen ein Statement herausgegeben.

Lesen Sie auf der Buch-DVD im Verzeichnis Lizenzierung die Beiträge »Microsoft informiert zum Handel mit gebrauchten Lizenzen«, »Erläuterungen zu den verschiedene Software-Produktversionen« und »Gebrauchte Software – rechtliche Situation«.


Rheinwerk Computing

18.17.3 Was ist »gebrauchte Software«?  downtop

Darunter versteht man Software, die vom Vorbesitzer erworben, aber nicht mehr eingesetzt wird. Er hat sich beispielsweise für ein neues Softwareprodukt entschieden und kann deshalb seine »alte« Software veräußern. Der neue Besitzer der Software erwirbt dann alle Nutzungsrechte vom Vorbesitzer, der seinerseits die Software von seinem Computer vollständig entfernt und alle Begleitmaterialien (Lizenzvertrag, Datenträger, eventuell zum Lieferumfang gehörende Handbücher etc.) an den neuen Besitzer abgibt.


Rheinwerk Computing

18.17.4 Darf man Software weiterveräußern?  downtop

Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht, darüber zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III, IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, verlieren sie dieses Recht aber mit dem Verkauf. Die Hersteller können folglich nicht darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird, und sie haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen.


Rheinwerk Computing

18.17.5 Darf man OEM-Software weiterveräußern?  downtop

Das oberste deutsche Gericht, der BGH, hat am 6.7.2000 in einem Urteil (Az.: 1 ZR 244197) entschieden, dass die von einigen Herstellern gewünschte Bindung so genannter »OEM«-Software an bestimmte Hardware unzulässig ist und auch OEM-Software grundsätzlich frei gehandelt werden darf.


Rheinwerk Computing

18.17.6 Ist Gebrauchtsoftware updateberechtigt?  downtop

Dem Käufer von gebrauchter Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere kann er von einem späteren Updaterecht Gebrauch machen. Oft ist es erheblich günstiger, eine updateberechtigte alte Version als Gebrauchtsoftware zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, als eine neue Vollversion zu kaufen. Welche Software updateberechtigt ist, können Sie bei der Hotline des jeweiligen Herstellers erfragen.


Rheinwerk Computing

18.17.7 Was ist, wenn die gebrauchte Software schon registriert wurde?  downtop

Die Nutzungsrechte sind unabhängig von der Einsendung einer Registrierkarte. Derjenige, der die Datenträger und dazugehörigen Benutzer-Unterlagen rechtmäßig erworben hat, ist nutzungsberechtigt. Die Registrierung dient vor allem dem Hersteller zur Adresserfassung für Werbezwecke. Im Einzelfall kann es jedoch Schwierigkeiten bei der Online-Aktivierung oder der Bestellung eines Updates geben. Lassen Sie sich eine Abtretungserklärung des Erstbesitzers aushändigen, die Sie bei Problemen an den Hersteller einsenden können, um sich als rechtmäßiger Besitzer der Software auszuweisen.


Rheinwerk Computing

18.17.8 Nach gebrauchter Software recherchieren  toptop

Vielleicht erforscht ein Mitarbeiter Ihrer Einkaufsabteilung einmal das Internet nach Angeboten für gebrauchte Software. Anlaufstellen sind z.B. e-Bay, wo ich schon Angebote über z.B. Microsoft Small Business Server 2003 und über Clientzugriffslizenzen gesehen habe, www.discount-licensing.com und www.u-s-c.de. Suchen Sie auf Internet-Suchmaschinen nach Begriffen wie »gebrauchte Software Lizenz«, »used software license«, »gebrauchte Software«, »used software«, »second-hand software«, um sich über den Stand der Dinge zu informieren. Wenn einer Ihrer Geschäftspartner oder Konkurrenten Filialen schließt, Personal abbaut, sein Unternehmen oder Sparten schließt, so ist das vielleicht eine Gelegenheit, günstig an Software-Lizenzen oder Hardware zu kommen.

 << zurück
  
 Ihre Meinung?
Wie hat Ihnen das Openbook gefallen?
Ihre Meinung

 Buchtipps
Zum Rheinwerk-Shop: Windows Server 2012 R2






 Windows Server
 2012 R2


Zum Rheinwerk-Shop: Office 365






 Office 365


Zum Rheinwerk-Shop: Microsoft Hyper-V






 Microsoft Hyper-V


Zum Rheinwerk-Shop: IT-Handbuch für Fachinformatiker






 IT-Handbuch für
 Fachinformatiker


Zum Rheinwerk-Shop: Windows 8 für Administratoren






 Windows 8 für
 Administratoren


 Lieferung
Versandkostenfrei bestellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
InfoInfo





Copyright © Rheinwerk Verlag GmbH 2006
Für Ihren privaten Gebrauch dürfen Sie die Online-Version natürlich ausdrucken. Ansonsten unterliegt das Openbook denselben Bestimmungen, wie die gebundene Ausgabe: Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte vorbehalten einschließlich der Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.


Nutzungsbestimmungen | Datenschutz | Impressum

Rheinwerk Verlag GmbH, Rheinwerkallee 4, 53227 Bonn, Tel.: 0228.42150.0, Fax 0228.42150.77, service@rheinwerk-verlag.de

Cookie-Einstellungen ändern