32.7 Basel-II-Richtlinie und deren Auswirkung auf Informationstechnologie
 
Die ab Ende 2006 verbindliche Basel-II-Richtlinie verpflichtet Banken, vor der Vergabe von Krediten an Unternehmen eine Risikoüberprüfung vorzunehmen, bei der auch die Organisation und die IT-Systeme analysiert und auf Basis eines Rating-Systems bewertet werden. Zentrale Basis jedes Ratings (Bewertung) ist dabei die (auch internationale) Vergleichbarkeit der erhobenen quantitativen Kennzahlen mit anderen Unternehmen aus derselben Branche. Als Benchmark dienen international erhobene, standardisierte Kennzahlen.
Auf Basis dieser Kennzahlen kann aus Sicht der Banken im Rahmen eines Risikomanagementprozesses das Kreditrisiko objektiv und realistisch bewertet werden. Als Folge werden die Kreditinstitute zukünftig darauf bestehen, dass die zur Verfügung gestellten Daten auf Basis einer international anerkannten Methode ermittelt wurden.
IFRS ist im Gegensatz zum nationalen HGB der international anerkannte Standard für Rechnungslegung und Bilanzierung. Somit folgt aus dem Zwang zum Rating unmittelbar der Zwang zum Erstellen eines IFRS-konformen Jahresabschlusses. De facto wird dadurch die IFRS-Pflicht weit über die in der EU-Richtlinie erfassten Unternehmen hinaus ausgedehnt und praktisch auf den gesamten Mittelstand erweitert.
Banken und Analysten des Kapitalmarktes beurteilen die Kreditwürdigkeit von Unternehmen zukünftig aber auch danach, wie ausfallsicher die Informationstechnologie ist, wie transparent die elektronischen Geschäftsabläufe sind und ob die vom Finanzministerium erlassenen Grundsätze des Handelsrechts und Steuerrechts auch bezüglich der Informationstechnologie erfüllt werden. Zu nennen sind hier z.B. die »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)«.
Auch die zunehmende Globalisierung des Kapitalmarktes und die für börsennotierte Unternehmen geltenden Veröffentlichungspflichten werden mittelfristig dazu führen, dass nur noch solche Unternehmen sich über Kreditinstitute oder die Börse Eigenkapital oder Fremdkapital beschaffen können, die nach IAS und IFRS bilanzieren und darüber hinaus nachweisen können, dass sie organisatorisch und informationstechnisch gut aufgestellt sind.
Auf der Buch-DVD finden Sie im Verzeichnis Recht weitere Informationen zur Basel-II-Richtlinie.
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